Satzung

Zweck des Tennisclub Riemerling e.V. ist die Pflege und die Förderung des Tennissports. Hierzu dienen ein geregelter Spielbetrieb und die Durchführung wettkampfmäßiger Veranstaltungen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein unterliegt den Regularien seiner Satzung, welche Sie hier einsehen können.